Outsourcing
Tätigkeitsbereiche
Digitale Medien, (internationale) Arbeitsteilung – immer wieder werden
diese Bereiche des Outsourcings im Rechnungswesen vor allem unter dem
Gesichtspunkt der Kostenersparnis diskutiert und genutzt. Mit einer
vergleichbaren „Hartnäckigkeit“ werden dabei die potentiellen Risiken einer
solchen Verlagerung relativiert oder zumindest minimiert – wenn sie denn
überhaupt bekannt sind
Dies hat zur Folge, dass mittlerweile zwar einige Unternehmen von dem Anbieter der Dienstleistung ein WP-Testat nach IDW PS 951: "Prüfung von Dienstleistern bei Outsourcing und Cloud Computing" fordern, aber übersehen, dass in der eigenen Rechnungswesen/Steuer-Abteilung sogenannte korrespondierende Kontrollen unumgänglich sind, damit das Kontrollsystem des Dienstleisters überhaupt wirksam ist.
Beispiel:
Die Benutzerverwaltung wird durch den Dienstleister durchgeführt. Dieser hat idR keine Kenntnis, welche Benutzerkonten durch Ausscheiden / Tätigkeitswechsel der Mitarbeiter zu deaktivieren sind. Also ist eine korrespondierende Kontrolle des auslagernden Unternehmens über die zeitnahe Mitteilung der Veränderung an den Dienstleister erforderlich.